1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten durch sinnvollFÜHREN GmbH (nachfolgend „sinnvollFÜHREN“) an Mieterinnen und Mieter (nachfolgend „Kundinnen und Kunden“) für Veranstaltungen, Seminare, Workshops und sonstige Zwecke. Diese AGB gelten für alle von sinnvollFÜHREN vermieteten Räumlichkeiten, sofern nicht individuell abweichend vereinbart.
2. Vertragsabschluss
Die Buchung der Räumlichkeiten erfolgt durch eine Anfrage mittels Formular auf der Website oder per E-Mail. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch sinnvollFÜHREN zustande.
Falls eine Buchung im Auftrag Dritter erfolgt (z. B. durch Agenturen, Firmen oder Veranstaltungsplanende), bleibt die buchende Partei für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Zahlung, die Einhaltung der Mietbedingungen sowie die Haftung für Schäden und Regelverstöße.
3. Mietdauer und Nutzung
Die Mietdauer umfasst die im Vertrag festgelegte Zeit. Die Miete ist frühestens ab 7:00 Uhr möglich und muss spätestens um 21:00 Uhr enden, sofern nicht anders vereinbart.
Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die angemieteten Räume sowie das gesamte Inventar pfleglich zu behandeln. Alle Einrichtungen sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen sind sinnvollFÜHREN unverzüglich zu melden. Andernfalls haftet die Kundin oder der Kunde für alle daraus resultierenden Schäden und Reinigungskosten.
4. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. dem individuell vereinbarten Betrag – abhängig von der Leistung und der Anzahl der Personen.
sinnvollFÜHREN stellt der Kundin oder dem Kunden nach Erbringung der Leistungen eine PDF-Rechnung per E-Mail. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Stornierung und Rücktritt
Teilweise Stornierungen (z. B. Verkürzung der Mietdauer) werden entsprechend dem Verhältnis der stornierten Zeit zur ursprünglich vereinbarten Dauer berechnet.
- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- 13 bis 4 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- 3 bis 1 Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- Weniger als 1 Tag vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- Für die Veranstaltung bereits getätigte Einkäufe werden zu 100 % weiterverrechnet.
6. Haftung und Schäden
Vor Mietbeginn erfolgt eine gemeinsame Begehung der Räumlichkeiten mit sinnvollFÜHREN zur Dokumentation des Raumzustands. Falls eine Begehung nicht möglich ist, können Kundinnen und Kunden den Zustand der Räume selbstständig durch Fotos oder Videos dokumentieren und sinnvollFÜHREN zeitnah zur Verfügung stellen.
Die Kundin oder der Kunde haftet für alle Schäden, die durch sie oder ihn selbst, ihre oder seine Gäste sowie durch beauftragte Dritte (z. B. Caterer, Techniker) verursacht wurden.
sinnvollFÜHREN haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. In einem solchen Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
sinnvollFÜHREN haftet nicht für Schäden oder Verschmutzungen an Kleidung, persönlichen Gegenständen oder sonstigem Eigentum der Teilnehmenden, die durch die Nutzung bereitgestellter Materialien (z. B. Stifte, Marker, Farben, Flipcharts) entstehen.
Die Nutzung der bereitgestellten technischen Ausstattung erfolgt auf eigene Verantwortung. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, sind von der Kundin oder dem Kunden zu tragen.
7. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Höhere Gewalt umfasst Naturkatastrophen, Pandemien mit behördlichen Veranstaltungsverboten, behördlich angeordnete Schließungen sowie unvorhersehbare Ereignisse, die die Nutzung der Räumlichkeiten unmöglich machen. In diesen Fällen ist sinnvollFÜHREN für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet, eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
8. Versicherungsempfehlung
sinnvollFÜHREN empfiehlt Kundinnen und Kunden, für Veranstaltungen mit einer größeren Anzahl an Teilnehmenden oder bei Nutzung externer Technik und Dienstleister eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kundin oder der Kunde bleibt unabhängig davon für alle verursachten Schäden verantwortlich.
9. Hausordnung und Nutzungsvorschriften
- Es ist darauf zu achten, dass keine übermäßige Lärmbelästigung entsteht.
- Müll ist ordnungsgemäß zu trennen und in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
- Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.
- Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten nicht gestattet. Auf unserer Terrasse (bei der Miete unserer Top 2+3) stehen Aschenbecher zur Verfügung.
- Kein Umgang mit offenem Feuer – auch nicht im Innenhof.
Lärmbelästigung liegt vor, wenn eine Lautstärke von mehr als 85 dB außerhalb der Mieträumlichkeiten gemessen wird oder begründete Beschwerden aus der Nachbarschaft eingehen.
10. Sonstiges
Nach Vereinbarung kann ein Schlüssel vorab abgeholt werden. Die Übergabe erfolgt während der Geschäftszeiten von sinnvollFÜHREN und nach individueller Absprache. Der Schlüssel ist nach Mietende zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
sinnvollFÜHREN behält sich das Recht vor, für bestimmte Veranstaltungen eine Kaution zu verlangen. Die Höhe und die Zahlungsmodalitäten werden individuell vereinbart. In der Regel wird keine Kaution erhoben.
11. Änderung der AGB
sinnvollFÜHREN behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Frist von vier Wochen zu ändern. Änderungen gelten für Neuverträge sowie für bestehende Verträge mit einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen. Falls innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch erfolgt, gelten sie als akzeptiert.
Stand: 27. Februar 2025